Klassen AM 1. Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor) bis 45 km/h bis 50 cm³ bis 4 kw 2.Dreirädrige Kleinkrafträder und 3.vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils bis 45 km/h bis 50 cm³ bis 4 kw Mindestalter: 15 Jahre Eingeschlossen: - Bemerkungen: Quads mit 50 ccm / 45 km/h sind erlaubt
Klasse A1 A1 1. Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 cm³ bis 11 kw Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 KW/kg) 2.Dreirädrige Kraftfahrzeuge über 45 km/h über 50 cm³ bis 15 kw Mindestalter: 16 Jahre Eingeschlossen: AM Bemerkungen: Die zweijährige Probezeit wird angerechnet. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren fällt weg.
Klasse A2 A2 Krafträder (auch mit Beiwagen) bis 35 kw Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 KW/kg) Mindestalter: 18 Jahre Eingeschlossen: AM / A1 Bemerkungen: Die zweijährige Probezeit wird angerechnet. Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung.
Klasse A A 1. Krafträder (auch mit Beiwagen) über 45 km/h über 50 cm³ 2.Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder) über 45 km/h über 50 cm³ über 15 kW Mindestalter: a) 24 Jahre Krafträder bei Direktzugang a) 21 Jahre dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW a) 20 Jahre Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2 Eingeschlossen: AM / A1 / A2 Bemerkungen: Die zweijährige Probezeit wird angerechnet. Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Klasse B197 B197 Kraftfahrzeuge (außer Klassen A1, A2, A) bis 3500 kg bis 8 Personen außer dem Fahrer: auch mit Anhänger bis 750 kg über 750 kg (Komibation max. 3500kg) Mindestalter: a) 18 Jahre b) 17 Jahre (bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren") Eingeschlossen: AM / L Bemerkungen: Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung