AM
1. Zweirädrige Kleinkrafträder(auch mit Beiwagen, auch Fahrräder mit Hilfsmotor)
bis 45 km/h
bis 50 cm³
bis 4 kw 2.Dreirädrige Kleinkrafträder und
3.vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge, jeweils
bis 45 km/h
bis 50 cm³
bis 4 kw Mindestalter:
15 Jahre Eingeschlossen:
- Bemerkungen:
Quads mit 50 ccm / 45 km/h sind erlaubt
Klasse A1
A1
1. Krafträder(auch mit Beiwagen)
bis 125 cm³
bis 11 kw Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,1 KW/kg) 2.Dreirädrige Kraftfahrzeuge
über 45 km/h
über 50 cm³
bis 15 kw Mindestalter:
16 Jahre Eingeschlossen:
AM Bemerkungen:
Die zweijährige Probezeit wird angerechnet. Die Geschwindigkeitsbeschränkung von 80 km/h für Fahrer unter 18 Jahren fällt weg.
Klasse A2
A2
Krafträder(auch mit Beiwagen)
bis 35 kw Verhältnis Leistung/Gewicht bis 0,2 KW/kg) Mindestalter:
18 Jahre Eingeschlossen:
AM / A1 Bemerkungen:
Die zweijährige Probezeit wird angerechnet. Bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung.
Klasse A
A
1. Krafträder(auch mit Beiwagen)
über 45 km/h
über 50 cm³ 2.Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder)
über 45 km/h
über 50 cm³
über 15 kW Mindestalter:
a) 24 Jahre Krafträder bei Direktzugang
a) 21 Jahre dreirädrige Kraftfahrzeuge über 15 kW
a) 20 Jahre Krafträder bei mindestens zwei Jahren Vorbesitz A2 Eingeschlossen:
AM / A1 / A2 Bemerkungen:
Die zweijährige Probezeit wird angerechnet. Bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung
Klasse B197
B197
Kraftfahrzeuge(außer Klassen A1, A2, A)
bis 3500 kg
bis 8 Personen außer dem Fahrer:
auch mit Anhänger
bis 750 kg
über 750 kg (Komibation max. 3500kg)
Mindestalter:
a) 18 Jahre
b) 17 Jahre (bei Teilnahme am "Begleiteten Fahren")Eingeschlossen:
AM / L Bemerkungen:
Unter 18 Jahre nur Fahrten im Inland bzw. nur Fahrten im Rahmen der Ausbildung